Allgemeine Geschäftsbedingungen der ecoprog GmbH

Stand: 1. Januar 2012

1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ecoprog GmbH, Köln, (im Folgenden: „ecoprog“) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt ecoprog nicht an.

2. Angebote, Preise, Rechnungsstellung
(1) Beratungsinhalte und -zielsetzungen sowie der zeitliche Rahmen werden von ecoprog in einem schriftlichen Angebot formuliert, auf das sich der Auftrag des Auftraggebers bezieht. Ein Angebot  hat vom Tage des Ausgangs an 60 Tage Gültigkeit.
(2) Die Preise lt. Angebot sind netto und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, ist ecoprog berechtigt seine Leistungen monatlich zum Ende eines jeden Monats abzurechnen.
(4) Rechnungen von ecoprog sind mit einer Frist von 14 Tagen netto fällig und zahlbar.

3. Kündigung
(1) Soweit nicht eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, ist ein Auftrag unter schriftlicher Angabe von Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündbar.
(2) Im Falle einer wirksamen Kündigung erhält ecoprog den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der vereinbarten Vergütung.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde erbringt die zur Erfüllung der Beratungsleistungen von ecoprog notwendigen Mitwirkungshandlungen.
(2) Der Kunde liefert insbesondere die zu seiner Beratung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten zu den vereinbarten Terminen und auf Anforderung von ecoprog.

5. Gewährleistung, Haftung
(1) ecoprog gewährleistet nicht den wirtschaftlichen Erfolg seiner Beratungsleistungen. Die Erreichung der angestrebten Ziele (Erfolge) auf Grundlage der Beratung von ecoprog liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
(2) Die vertragliche und außervertragliche Haftung von ecoprog, seiner Organe, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Anwendung des Produkthaftungsgesetzes oder bei Schäden an Leben, Gesundheit und Körper.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ecoprog, seine Organe, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und begrenzt auf die Höhe der Gesamtvergütung für das Projekt. Die Haftung für Folgeschäden, wie entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen.

6. Geheimhaltung
(1) ecoprog verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrages bekannt werdenden Vorgänge, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, gleich welcher Art, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf alle Mitarbeiter von ecoprog sowie auf Personen, die im Auftrag von ecoprog tätig werden. Dieses kann auf Wunsch und in Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt und bestätigt werden.
(2) Nicht von dieser Geheimhaltungsverpflichtung umfasst sind solche Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, die öffentlich bekannt sind oder ohne ein Verschulden von ecoprog bekannt werden.

7. Urheberrechte, Nutzungsrechte
(1) Die von ecoprog zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Dokumente, insbesondere Angebote, Studien oder sonstige dem Kunden überlassene Werke (zusammenfassend nachfolgend: „Dokumente“) sind geistiges Eigentum der ecoprog. Der Kunde  verpflichtet sich, diese Dokumente nur intern zu nutzen und nur solchen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, die diese Dokumente für die Ausübung ihrer beruflichen Aufgaben benötigen. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an den überlassenen Dokumenten zu dem vereinbarten Zweck. Die Verwertung, Verbreitung oder sonstige Nutzung von Angebotsunterlagen außerhalb der Prüfung des Angebots ist untersagt.  
(2) Die von ecoprog erstellten und versandten Multi-Client-Studien sind ebenso geistiges Eigentum der ecoprog. Der Kunde, der diese Studien käuflich erwirbt, verpflichtet sich, die Studien nur intern innerhalb seines Unternehmens zu nutzen. Insofern räumt ecoprog nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung für die Überlassung einer Multi-Client-Studie dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht ein, die Multi-Client-Studie innerhalb seines Unternehmens zu nutzen und zu verwerten. Nicht von dieser Rechtseinräumung umfasst ist insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung, der Multi-Client-Studie sowie deren Weitergabe an Dritte, auch nicht an verbundene Unternehmen oder Verbandsmitglieder.
(3) Erwirbt der Kunde explizit eine „Corporate Version“ einer Multi-Client-Studie oder einer individuell erstellten Studie, so ist der Kunde, zusätzlich zu der in Absatz 2 genannten Nutzung und nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung, berechtigt, diese Studie an verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG weiterzugeben und diesen Unternehmen zu gestatten, die Studie innerhalb ihres Unternehmens gemäß Absatz 2 zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung der verbundenen Unternehmen ist nicht gestattet, insbesondere nicht die Weitergabe an sonstige Dritte, die Veröffentlichung sowie die öffentliche Zugänglichmachung.    
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtshinweise oder eine sonstige Nennung der ecoprog zu entfernen oder die überlassenen Dokumente und Multi-Client-Studien zu bearbeiten oder zu  verändern.     
(5) ecoprog hat das Recht, den Käufer in Form von Institution und Person in dem von ihm erworbenen Exemplar zu benennen.
(6) ecoprog ist berechtigt, das Projekt mit dem Kunden mit einer Kurzbeschreibung als Referenz zur Eigenwerbung in allen Medien zu nennen, wobei der Name des Kunden nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung genannt werden darf.

8. Schlussbestimmungen
(1) Sofern der Kunde Vollkaufmann oder eine Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, wird Köln als Gerichtsstand vereinbart.
(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.

 

ecoprog GmbH
Krefelder Str. 18
50670 Köln
Tel. +49 221 788 03 88 0
Fax +49 221 788 03 88 10
info@ecoprog.com
www.ecoprog.com

Amtsgericht Köln, HRB 56660
Geschäftsführer: Mark Döing
Sparkasse KölnBonn
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BIC: COLSDE33XXX
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE814576618